Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrschule Bolcato GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Personen, die an den von der Fahrschule Bolcato GmbH angebotenen Leistungen teilnehmen. Dazu zählen Theorieunterricht, Verkehrskunde, Fahrstunden, Nothelferkurse, Grund- und Weiterbildungskurse, die Vermietung von Motorfahrzeugen und Anhängern, der Verkauf von Theorie-Unterlagen und weiteren Waren im Zusammenhang mit der Fahrschule sowie Transporte und Chauffeurdienste. Mit der Anmeldung zu einem Kurs, einer Lektion, der Buchung einer Leistung oder durch den Abschluss eines Mietvertrags erklären sich die Teilnehmenden oder der Auftraggeber mit den AGB einverstanden. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmenden bzw. Auftraggeber und der Fahrschule Bolcato GmbH. Der Vertrag tritt bei Anmeldung oder Buchung in Kraft und endet mit Abschluss der gebuchten Leistung oder nach bestandener Führerprüfung. Für die Vermietung von Fahrzeugen gelten zusätzlich die Regelungen in Artikel 8 dieser AGB.

 

2. Gewährleistung

Theorie und praktischer Fahrunterricht sind ein wichtiger Bestandteil für ein Unfall- und Risikofreies fahren im heutigen Strassenverkehr. Deshalb verpflichtet sich die Fahrschule Bolcato GmbH, eine zielgerichtete und moderne Ausbildung anzubieten, die den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Prüfungsanforderungen der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) entspricht. Alle Ausbildenden der Fahrschule verfügen über die notwendigen Zertifikate, um theoretischen und praktischen Fahrunterricht zu erteilen. Der praktische Unterricht erfolgt mit speziell ausgerüsteten Fahrschulfahrzeugen. Sollte ein reguläres Fahrzeug zum Einsatz kommen (z.B. bei einer Panne), bleibt der Tarif unverändert. Eine Lektion dauert 45 Minuten, ausser die der Kategorie (Kat.) D welche 50 Minuten beträgt, und umfasst Begrüssung, Zielsetzung, Fahren, Schlussbesprechung und Terminfindung. Der Vertragsabschluss garantiert jedoch nicht den Erwerb des Führerausweises.

 

3. Datenschutz

Die Fahrschule Bolcato GmbH behält sich das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen, die während der Ausbildung entstehen, für eigene Werbezwecke zu verwenden. Personendaten der Teilnehmenden dürfen gespeichert und gegebenenfalls an Dritte weitergegeben werden, die der Schweigepflicht unterliegen. Die Daten dürfen ebenfalls zur Entwicklung neuer Dienstleistungen genutzt werden. Es wird auf die aktuelle Datenschutzerklärung der Fahrschule Bolcato GmbH verwiesen, welche jederzeit unter https://app.privacybee.io/v/cm66jakpm00988r9ey2t4fds5?lang=de&type=dsg eingesehen werden kann.

 

4. Anmeldungen / Abmeldungen für Kurse, Chauffeurdienste und Transporte

4.1 Anmeldungen

Alle Anmeldungen für Kurse, Chauffeurdienste und Transporte – egal ob mündlich, telefonisch, per SMS, WhatsApp, E-Mail oder online – sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden bzw. Auftraggebenden eine Bestätigung. Die Fahrschule Bolcato GmbH kann Anmeldungen ablehnen, insbesondere wenn noch Rechnungen unbezahlt sind.

4.2 Abmeldungen Kurse und Weiterbildungen:

Abmeldungen sind ausschliesslich telefonisch oder per E-Mail vorzunehmen und gelten nur, wenn sie von der Fahrschule Bolcato GmbH schriftlich bestätigt wurden. Kurse können bis zu 14 Arbeitstage vor Beginn kostenlos storniert werden. Danach fallen folgende Gebühren an:

  • 7-13 Tage vor Kursbeginn: 50% des Kurspreises
  • 0-6 Tage vor Kursbeginn: 100% des Kurspreises.

Unentschuldigtes Fernbleiben von Teilnehmenden führt zu einer vollen Kostenverrechnung. Bei ärztlich belegtem Unfall, Krankheit oder unvorhersehbaren Ereignissen kann auf die Verrechnung verzichtet werden. In diesem Fall wird eine Gebühr von CHF 100.– in Rechnung gestellt.

Fahrlektionen müssen spätestens 48 Stunden im Voraus durch Teilnehmende abgesagt werden, ansonsten wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

4.3 Stornierung von Chauffeurdiensten und Transporten:

Stornierungen sind ausschliesslich telefonisch oder per E-Mail vorzunehmen und gelten nur, wenn sie von der Fahrschule Bolcato GmbH schriftlich bestätigt wurden. Chauffeurdienste und Transporte können bis 30 Arbeitstage vor Beginn kostenlos storniert werden. Danach gelten folgende Regelungen:

  • 29–15 Arbeitstage vor Beginn: 30 % des vereinbarten Preises
  • 14–8 Arbeitstage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Preises
  • 7–4 Arbeitstage vor Beginn: 80 % des vereinbarten Preises
  • 3–0 Arbeitstage vor Beginn: 100 % des vereinbarten Preises

Nicht abgemeldete Chauffeurdienste oder Transportaufträge werden zu 100 % verrechnet.

Bei nachweislich unvorhersehbaren Ereignissen kann auf die Verrechnung verzichtet werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben.

 

5. Pflichten der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, alle erforderlichen Dokumente wie den Lernfahrausweis und, falls vorhanden, den Führerausweis, bereitzuhalten. Diese müssen beim ersten Besuch in der Fahrschule vorgelegt und bei allen weiteren Aktivitäten mitgeführt werden. Der Lernfahrausweis muss zu jeder Fahrlektion und jedem Kurs dabei sein. Fehlen die notwendigen Unterlagen, wie z.B. ein gültiger Lernfahrausweis oder die Bestätigung eines absolvierten Kurses, kann die Fahrschule Bolcato GmbH die Ausbildung absagen, und die Kosten werden trotzdem in voller Höhe berechnet.

Die Fahrschule kann eine Kopie des Lernfahrausweises erstellen und aufbewahren. Falls der Lernfahrausweis oder der Führerausweis entzogen wird, müssen die Teilnehmenden die Fahrschule sofort informieren.

Es ist strengstens untersagt, vor und während des Unterrichts oder der Fahrstunden Alkohol, Drogen oder Medikamente einzunehmen, die das Reaktionsvermögen oder die Konzentration beeinträchtigen könnten. Auch das Rauchen ist während des Unterrichts verboten, es sei denn, es findet in den dafür vorgesehenen Pausen und Bereichen statt. Verstösse gegen diese Regeln führen zum sofortigen Ausschluss von der Ausbildung, und die bereits gezahlten Kosten werden nicht zurückerstattet.

Weitere Gründe für einen sofortigen Ausschluss sind namentlich:

  • Das Fehlen des Lernfahrausweises
  • Grobe Verstösse gegen die Verkehrsregeln
  • Ständiges Stören der Ausbildung oder respektloses Verhalten gegenüber den anderen Teilnehmenden oder der Fahrlehrperson
  • Beschädigung von Eigentum, Diebstahl oder andere strafbare Handlungen

In diesen Fällen müssen die Teilnehmenden trotzdem 100 % der Kosten bezahlen und Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet.

Die Fahrzeuge der Fahrschule dürfen nur unter Aufsicht der Fahrlehrperson genutzt werden. Wenn Teilnehmende mit ihrem eigenen Fahrzeug oder Anhänger an der Ausbildung teilnehmen, muss dieses Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und verkehrssicher sein. Sollte das Fahrzeug nicht den Sicherheitsvorgaben entsprechen, kann es von der Fahrschule abgelehnt werden, und die Kosten für die Ausbildung werden trotzdem berechnet.

Die Teilnehmenden müssen sorgfältig mit den Einrichtungen der Fahrschule und den genutzten Drittanbieter-Einrichtungen umgehen. Sollte durch unsachgemässe Nutzung ein Schaden entstehen, muss die verantwortliche Person die Kosten für Reparaturen oder Ersatz übernehmen.

 

6. Fahrlektionen

6.1 Administratives

Für die Kat. B, BE, C1/D1, C, C/E und D wird eine einmalige Gebühr für die Administration erhoben. Die Administrationspauschale deckt folgende administrative und organisatorische Aufwände ab, die mit der Ausbildung der Fahrschüler verbunden sind. Dazu gehören folgende Punkte:

  • Anmeldung und Verwaltung: Erfassung der persönlichen Daten der Fahrschüler, Verwaltung von Anmeldungen für Fahrstunden, Kurse und Prüfungen.
  • Kommunikation: Koordination von Terminen für Fahrstunden und Prüfungstermine, sowie die Kommunikation zwischen Fahrschule und Schüler per Telefon, E-Mail oder andere Kommunikationskanäle.
  • Buchhaltung: Erstellung und Verwaltung von Rechnungen, Zahlungsüberwachung und Mahnwesen.
  • Verwaltung von Dokumenten: Bearbeitung und Überprüfung der notwendigen Dokumente wie Lernfahrausweis und Prüfungsanmeldung.
  • Prüfungsadministration: Die Anmeldung der Fahrschüler zur theoretischen und praktischen Prüfung, sowie das Planen und Organisieren der Prüfungsfahrten.

Die Höhe der Administrationspauschale beträgt für:

  • B: CHF 95.-
  • BE: CHF 130.-
  • C1/D1: CHF 145.-
  • C: CHF 175.-
  • CE: CHF 195.-
  • D: CHF 210.-

Die Administrationspauschale ist nur gültig, solange der Lernfahrausweis gültig ist oder bis die Prüfung bestanden wurde – je nachdem, was zuerst eintritt. Bei einem neuen Lernfahrausweis muss eine neue Administrationspauschale bezahlt werden.

6.2 Versicherungen

Die Fahrschule Bolcato GmbH hat eine Vollkasko- Fahrschulversicherung abgeschlossen welche Schäden deckt, die während der Ausbildung entstehen. Die Versicherung übernimmt alle Schäden ohne Selbstbehalt, die das Fahrschulfahrzeug, oder die damit beschädigten oder geschädigten Gegenstände oder Personen betreffen.

Die Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn die Fahrschüler*innen zum Zeitpunkt des Unfalls nicht fahrfähig waren (z. B. aufgrund von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder Übermüdung) oder grob fahrlässig gehandelt haben. In einem solchen Fall werden alle entstandenen Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, in Rechnung gestellt.

6.3 Terminfindung, Abmeldung und Absenzen

Die Termine für Fahrlektionen werden individuell vereinbart. Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Für Lektionen, die am Tag nach einem Sonn- oder Feiertag stattfinden, gilt: Die Abmeldung muss spätestens am zweitletzten Arbeitstag davor erfolgen.

Abmeldungen sind nur telefonisch, per E-Mail, SMS oder WhatsApp möglich und gelten erst, wenn sie von der Fahrschule Bolcato GmbH schriftlich bestätigt wurden.

Wenn eine Fahrlektion durch Fahrschüler*innen weniger als 48 Stunden vorher abgesagt wird oder diese unentschuldigt fernbleiben, wird die volle Lektion zu 100 % verrechnet.

Ausnahmen gelten bei Unfall oder Krankheit, wenn ein Arztzeugnis vorgelegt wird, oder bei anderen unvorhersehbaren Ereignissen, sofern diese nachweisbar sind. In solchen Fällen kann die Fahrschule Bolcato GmbH die Absenz als entschuldigt anerkennen. Dabei kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben werden.

6.4 Anfangsort und Endpunkt

Der Anfangsort wird individuell vereinbart, ist in der Regel aber auch der Endpunkt. Kurzfristige Änderungen, die von Fahrschüler*innen gewünscht werden, können in Rechnung gestellt werden. Alternativ kann die Zeit für die Anfahrt und/oder Rückfahrt von der geplanten Fahrstunde abgezogen werden.

6.5 Dauer und Inhalt

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten, ausser bei der Kategorie (Kat.) D, bei der sie 50 Minuten beträgt. Wenn eine Lektion von Fahrschüler*innen verspätet begonnen wird, wird der volle Preis berechnet. Die Fahrstunde wird nicht um die verlorene Zeit verlängert, da der Zeitplan für alle Teilnehmenden eingehalten werden muss und Fahrlehrpersonen ihre anderen Termine nicht verschieben können. Jede Fahrstunde umfasst Begrüssung, Zielsetzung, Fahren, Schlussbesprechung und Terminfindung.

6.6 Ablehnung oder Abbruch

Wenn Zweifel an der Fahrtüchtigkeit bestehen, kann die Fahrschule die Fahrlektion jederzeit abbrechen oder gar nicht beginnen. In solchen Fällen werden die Kosten nicht zurückerstattet.

6.7 Wartezeit

Unsere Fahrlehrpersonen warten im Maximum 15 Minuten auf die Fahrschüler*innen, ohne eine Benachrichtigung zu erhalten. Danach gilt die Fahrstunde als unentschuldigt und wird in Rechnung gestellt.

6.8 Ordnungsbussen

Ordnungsbussen, die während einer Lektion entstehen, gehen zulasten der Fahrschüler*innen.

6.9 Preise und Abonnemente

Die Preise sind auf der Webseite publiziert. Abonnemente verfallen nach zwei Jahren.

6.10 Zahlungsbedingungen

Die Kosten für Fahrlektionen müssen im Voraus bezahlt werden. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, TWINT oder Vorkasse per Rechnung. Kreditkarten und EC-Karten werden ohne zusätzliche Gebühren zum aktuellen Wechselkurs akzeptiert.

Firmen und Behörden können auf Rechnung bezahlen. Eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit kann im Voraus erfolgen.

Die Rechnungen müssen der Fahrschule Bolcato GmbH innert der auf der Rechnung angegebenen Fristen oder innert Frist von 30 Tagen beglichen werden. Erfolgt innerhalb der festgelegten oder vereinbarten Fristen keine Zahlung, gerät der Kunde in Verzug. Die Fahrschule Bolcato GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erbringung der Leistung zu verweigern.

6.11 Führerprüfung

Die Anmeldung zur Führerprüfung wird von der Fahrschule übernommen, sobald die Fahrlehrperson sicher ist, dass die Fahrschüler*innen bereit dafür sind. Die Gebühren für die Prüfung müssen von dem Fahrschüler*innen selbst bezahlt werden. Es gibt keine Garantie, dass der Führerausweis nach Abschluss des Vertrags erworben wird.

Für die Prüfung wird die offizielle Prüfungszeit gemäss dem jeweiligen Ansatz der Fahrzeugkategorie berechnet, da in diesem Zeitraum sowohl das Fahrzeug als auch die Fahrlehrperson reserviert sind. Zusätzlich wird eine Fahrstunde vor der Prüfung verrechnet, um sich einzufahren und alle Einstellungen am Fahrzeug vorzunehmen. Auch die Zeit für die Rückfahrt nach der Prüfung wird entsprechend berechnet. Die Rückfahrt nach der Prüfung, unabhängig vom Ergebnis, wird durch die Fahrlehrperson durchgeführt.

 

7. Kurswesen und Weiterbildungen

7.1 Kurse allgemein

Die Kurse und Weiterbildungen werden auf der Website der Fahrschule Bolcato GmbH veröffentlicht. Die Fahrschule legt die maximale und minimale Teilnehmerzahl fest. Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann der Kurs abgesagt werden. Ein Terminwechsel wird individuell mit den Teilnehmenden besprochen. In manchen Fällen können bereits bezahlte Leistungen zurückerstattet werden. Eine Änderung des Kursortes berechtigt jedoch nicht zu einer Rückerstattung.

7.2 Kursabsenzen

Wenn eine Person unentschuldigt einem Kurs fernbleibt, muss sie den Kurs erneut und auf eigene Kosten absolvieren. Wer nicht am Kurs teilnimmt, hat keinen Anspruch darauf, verpasste Kursteile nachzuholen. Die Abmeldung von Kursen ist in Artikel 4.2 geregelt.

7.3 Versicherungen

Die Versicherung (Unfall, Haftpflicht) ist Sache der Teilnehmenden. Die Fahrschule Bolcato GmbH haftet nur für Schäden, die durch die Ausbildenden verursacht werden.

7.4 Zahlungsbedingungen

Akzeptierte Währung ist der Schweizer Franken. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert, Bar, EC-Karte, Kreditkarte, TWINT oder gegen Vorkasse per Rechnung.

Die Kurskosten sind vor Kursbeginn zu begleichen. Eine Rückerstattung erfolgt nur im Falle einer Kursstornierung durch die Fahrschule.

Firmen und Behörden können auf Rechnung bezahlen. Eine Überprüfung der Kreditwürdigkeit kann im Voraus erfolgen.

Die Rechnungen müssen der Fahrschule Bolcato GmbH innert der auf der Rechnung angegebenen Fristen oder innert Frist von 30 Tagen beglichen werden. Erfolgt innerhalb der festgelegten oder vereinbarten Fristen keine Zahlung, gerät der Kunde in Verzug. Die Fahrschule Bolcato GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Erbringung der Leistung zu verweigern.

7.5 Kursbestätigungen

Nach vollständiger Teilnahme und Zahlung erhalten die Teilnehmenden eine Kursbestätigung. Die Fahrschule Bolcato GmbH meldet die Kursteilnahme der zuständigen Behörde/Organisation.

 

8. Miete von Motorfahrzeugen und Anhängern

8.1 Allgemeines

Die Fahrschule Bolcato GmbH vermietet Motorfahrzeuge und Anhänger für Fahrlehrer, Ausbildungszwecke, Kurse, Lektionen oder Tagesmieten. Zwischen der Fahrschule und den Mietenden wird ein separater Mietvertrag abgeschlossen, der die AGB miteinbezieht.

8.2 Reservierungen

Fahrzeuge können online, per E-Mail oder telefonisch reserviert werden. Reservierungen per WhatsApp werden nicht akzeptiert. Eine Stornierung der Reservierung ist bis zu 14 Arbeitstage vor Mietbeginn kostenlos möglich.

8.3 Stornierungen für die Miete von Motorfahrzeugen und Anhängern

Stornierungen müssen ausschliesslich telefonisch oder per E-Mail erfolgen und gelten nur, wenn sie von der Fahrschule Bolcato GmbH schriftlich bestätigt wurden. Die Miete von Motorfahrzeugen und Anhängern kann bis 14 Arbeitstage vor Beginn kostenlos storniert werden. Danach gelten folgende Regelungen:

  • 13–7 Arbeitstage vor Beginn: 50 % des vereinbarten Preises
  • 6–0 Arbeitstage vor Beginn: 100 % des vereinbarten Preises

Nicht abgemeldete Mieten werden zu 100 % verrechnet. Bei nachweislich unvorhersehbaren Ereignissen kann auf die Verrechnung verzichtet werden. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– erhoben.

8.4 Nichtantritt der Miete

Für Mieten, die durch Mietende nicht angetreten werden und bei denen keine Abmeldung erfolgt, gibt es keine Rückerstattung. Offene Beträge werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

8.5 Preise / Zahlungsbedingungen / Kaution

Die Mietpreise sind auf der Website der Fahrschule Bolcato GmbH aufgeführt. Vor der Fahrzeugübergabe ist durch Mietende eine Kaution zu hinterlegen, die nach Rückgabe des Fahrzeugs erstattet wird. Die Miete und die Kaution sind im Voraus zu bezahlen. Folgende Zahlungsmittel werden akzeptiert: Bar, EC-Karte, Kreditkarte, TWINT oder per Vorkasse durch Rechnung. Werden Schäden am Fahrzeug festgestellt, wird die Kaution ganz oder teilweise zur Deckung der Reparaturkosten einbehalten.

8.6 Fahrzeugübergabe und Rückgabe

Das Fahrzeug wird in einem verkehrssicheren Zustand übergeben und muss in diesem Zustand zurückgebracht werden. Motorfahrzeuge werden vollgetankt und muss ebenfalls vollgetankt zurückgegeben werden. Mietende sind verpflichtet, das Fahrzeug vor Rückgabe auf sichtbare Schäden zu prüfen und diese zu melden. Für nicht gemeldete Schäden haftet die Mietenden.

8.7 Versicherung und Haftung

Für die Mietfahrzeuge besteht eine Versicherung, die im Mietpreis enthalten ist. Schäden, die durch grobfahrlässiges Verhalten entstehen, werden den Mietenden in Rechnung gestellt.

 

9. Verkauf von Theorie-Unterlagen und Waren

Der Verkauf von Theorie-Unterlagen und anderen fahrschulbezogenen Produkten erfolgt zu den veröffentlichten Preisen. Rückgabe oder Umtausch gekaufter Waren sind nur bei nachweislichen Materialfehlern möglich. Die Fahrschule Bolcato GmbH übernimmt keine Haftung für Druckfehler oder andere fehlerhafte Informationen in den Unterlagen.

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für den Schriftformvorbehalt in dieser Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.2 Mahngebühren, Betreibungs- und Gerichtskosten

Wenn Teilnehmende bzw. Auftraggeber in Zahlungsverzug sind, muss der Fahrschule Bolcato GmbH im Falle einer Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von CHF 40.- pro Mahnung bezahlt werden.

Erfolgt innert der Frist keine Zahlung und werden weitere Inkassomassnahmen notwendig, schulden Teilnehmende bzw. Auftraggeber der Fahrschule Bolcato GmbH den Aufwand für deren sämtlichen Bemühungen (nach effektiv aufgewendeter Zeit) bei den zuständigen Ämtern, Behörden und/oder Gerichten. Der Aufwand der Fahrschule Bolcato GmbH ist mit CHF 140.- pro Stunde zu vergüten.

10.3 Beschränkung der Haftung

Die Haftung der Fahrschule Bolcato GmbH, ihren Mitarbeitenden oder Auftragnehmern wird für sämtliche Schäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und hiermit wegbedungen. Davon ausgenommen ist die Haftung für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit im Sinne von Art. 100 Abs.1 OR.

10.4 Zuständigkeit bei Streitigkeiten

Vorbehältlich anderslautender zwingender Gesetzesbestimmungen gilt für sämtliche Streitigkeiten als ausschliesslicher Gerichtsstand Liestal.

Unsere Fahrschule wird immer versuchen, eventuelle Konflikte mit den Teilnehmenden bzw. Auftraggebenden freundlich und einvernehmlich zu lösen.  

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.

 

Version vom 01.04.2025